
Über Gryps
Gryps ist der Name der Online-Site, die in der Schweiz für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung steht. Die fachliche Kompetenz und das Engagement des Gryps-Teams, seiner Autoren und zahlreicher weiterer Fachleute bilden die Grundlage für das umfangreiche Dienstleistungsangebot, das es den Unternehmen ermöglicht, ihr Tagesgeschäft besser zu bewältigen und ihr Sicherheitsniveau zu erhöhen.
Gryps stützt sich auf Publikationen wie die Handelszeitung, die Bilanz und den Beobachter als wichtige Quellen und Publikationspartner. Zur Ringier Axel Springer Schweiz AG gehört Gryps als einer ihrer Geschäftsbereiche.
Gebäudeversicherung
Größere Sachschäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Brände können verheerende Auswirkungen auf ein Unternehmen haben: Finanzielle Verluste durch Brände und andere Naturkatastrophen sind durch die Gebäudeversicherung gedeckt:
- Auf die kantonale Gebäudeversicherung achten
- Kompetente Beratung im Bereich der Gebäudeversicherung
- Achten Sie auf die versicherten Risiken
- Ermittlung der Versicherungssumme und korrekte Bewertung des Gebäudes
- Erweiterung mit wichtigen Zusatzleistungen
Gebäudeversicherung Schweiz
In den meisten Schweizer Kantonen, darunter Bern, Zürich, Basel und Solothurn, ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung bei einem kantonalen Anbieter gesetzlich vorgeschrieben, in einigen Kantonen ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung jedoch obligatorisch, wobei die Wahl der Police im Ermessen des Eigentümers liegt.
In der Regel sind nur die Risiken Feuer und Elementarschäden durch die kantonale Gebäudeversicherung gedeckt.Zusätzlich zu diesen grundlegenden Leistungen wird der Abschluss einer Gebäudeversicherung dringend empfohlen.Die Wasserschadenversicherung ist eine solche Deckung.Die Anfälligkeit eines Gebäudes für Wasserschäden wird oft übersehen.Wasserschäden sind eine der häufigsten Arten von Gebäudeschäden, aber Gebäudeeigentümer sind nicht verpflichtet, eine Wasserschadenversicherung abzuschliessen.Aus diesem Grund raten sie zu einer Art Zusatzversicherung.
Wenn Sie mehrere Versicherungsarten (z. B. Erdbeben- und Wasserschäden) für Ihr Gebäude auf einmal abschließen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Rabatt.
Welche Risiken sind durch die Gebäudeversicherung abgedeckt?
Beachten Sie, dass die Versicherungspolicen und -tarife von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können.
Es gibt eine breite Palette von Risikodeckungen von verschiedenen Versicherungspolicen und Anbietern für Gebäude. Es ist wichtig, die richtige Versicherung für Ihr Unternehmen oder Ihre Immobilie zu haben:
Brandschaden:
- Feuer und Rauch
- Blitzschlag und Explosion
Elementarschäden:
- Hagel, Überschwemmungen, Stürme und Hochwasser
- Schneedruck, Lawinen, Erdrutsche, Steinschlag und Felsstürze
- Erdbeben sind nicht mitversichert, ausser im Kanton Zürich
Schadenbeispiele für Feuer und Naturgefahren:
- Das Dach eines Gebäudes wird durch einen Blitzeinschlag beschädigt.
- Das Auftreten einer Schneelawine verursacht einen Riss in der Wand
Die Verletzungen oder Schäden müssen jedoch mit dem Gebäude selbst in Zusammenhang stehen, damit eine Entschädigung aus der Gebäudehaftpflichtversicherung geleistet wird.
Wählen Sie die richtige Gebäudeversicherung
Bei der Festlegung der Versicherungssumme für ein bestimmtes Gebäude sind folgende Punkte zu beachten:
- Versichertes Gebäude/Objekt
- Baujahr und Art des Gebäudes
- Standort und Lage des Objekts
- Feuerlöschbedingungen (mit oder ohne Hydrant)
- Art der Dacheindeckung (Flachdach, Satteldach usw.)
- Höhe der Gebäudeversicherung
- Versicherte Risiken
- Mitversicherte Objekte (z. B. Anzahl der Garagen)
- Besondere Ausstattung
Gebäudeversicherungskosten und -prämien
Bei der Gebäudeversicherung gibt es eine grosse Preisspanne: Entscheidend sind die gewählte Deckung, der voraussichtliche Gebäudewert und die Lage der Liegenschaft.Im Falle eines Totalschadens entspricht der Versicherungswert eines Gebäudes der Versicherungssumme.Der Versicherungswert eines Gebäudes ist eine Schätzung der Versicherungsgesellschaft.Wichtig ist, dass jeder Kanton seinen eigenen Wert festlegt.
Versicherungswert für ein Gebäude
Der kantonale oder private Gebäudeversicherer erstellt eine Einschätzung des Gebäudewertes für die Versicherung.
- Der kantonale oder private Gebäudeversicherer legt den Wert des Gebäudes fest. Theoretisch ist jedes Gebäude zum vollen Neuwert versichert. Der erhöhte Wert wird also benötigt, um das Gebäude im Falle eines Totalschadens zu ersetzen.
- Sobald ein Gebäude Anzeichen von Alter, baulichem Verfall oder Konstruktionsfehlern aufweist, sinkt sein Wert auf den Zeitwert, der auch dann zu 100 % gedeckt ist, wenn der Marktwert des Gebäudes unter diese Schwelle sinkt. Ein Gebäude ist zum Marktwert versichert, unabhängig davon, ob es den Brandschutz- und Bauvorschriften entspricht oder nicht. Zur Veranschaulichung: Ein Blitzschlag verursacht einen Schaden von 10.000 Franken am Dach eines Gebäudes, das zum aktuellen Marktwert versichert ist. 45 Prozent des Wertes des Gebäudes sind versichert, 45 Prozent der Reparaturkosten (etwa 4.500 Franken) werden von der Versicherung übernommen.
- Die Versicherung deckt die Kosten für den Abriss eines Gebäudes, wenn es nicht mehr bewohnbar ist oder ein Abriss geplant ist, wobei die beschädigten Abrisskomponenten bei einem Verkauf zum Marktwert erstattet werden.
Gebäudeversicherung für Unternehmen
Es spielt keine Rolle, ob das Gebäude ein Büro, ein Restaurant, eine Fabrik, eine Werkstatt oder eine andere Art von Unternehmen beherbergt; wenn es beschädigt wird, ist alles, was sich darin befindet, gefährdet.eine Gebäudeversicherung und alle notwendigen Zusatzversicherungen sind ein Muss.die Versicherung für Gastronomiebetriebe enthält weitere Einzelheiten.

Sachversicherung / Vermögensversicherung
Feuer, Wasser, Naturkatastrophen und Glasbruch können sowohl für Hausbesitzer als auch für Vermieter verheerende Kosten verursachen, daher ist eine gute Gebäudeversicherung unerlässlich.
Haftpflichtversicherung für Eigentümer
Schäden an fremdem Eigentum werden von den Hauseigentümern bezahlt. In diesem Fall werden die Kosten von der Privathaftpflichtversicherung des Hauseigentümers übernommen. Wenn ein Hauseigentümer also bereits eine private Haftpflichtversicherung besitzt, ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung nach Abschluss der Bauarbeiten nicht erforderlich. Sie müssen daher Ihre Privathaftpflichtversicherung ändern, um sicherzustellen, dass Sie geschützt sind.
Ein loser Dachziegel kann zum Beispiel einen Schaden am geparkten Auto eines Dritten verursachen.